Warum muss ich prüfen lassen?

Warum muss ich prüfen lassen?

Als Arbeitgeber sind Sie seit dem 01.04.1979 verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Prüfung /Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wendet sich an den Arbeitgeber und regelt die Bereitstellung von sicheren Arbeitsmitteln, Ausrüstungen und Betriebsmitteln sowie Anlagen und Maschinen.

Des Weiteren müssen Sie als Arbeitgeber laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der BetrSichV die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln.

In der TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) wird von den zur Prüfung befähigten Personen eine kontinuierliche Prüferfahrung verlangt. Ein Elektriker, der nicht permanent mit der Prüfung von Arbeitsmitteln, Anlagen und Maschinen betraut ist, erfüllt nicht die Kriterien einer befähigten Person nach TRBS 1203.

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